Wir betreuen in unserer im Jahr 2007 gegründeten Sozietät ausschließlich Arzthaftungsfälle auf Patientenseite.
Dabei liegt der Schwerpunkt unserer bundesweiten Tätigkeit auf dem Gebiet der Perinatalmedizin (Gynäkologie / Geburtshilfe / Neonatologie), d.h. wir vertreten vor allem
geburtsgeschädigte Kinder, die eine frühkindliche Hirnschädigung nach Sauerstoffmangel oder eine Plexusparese nach Schulterdystokie erlitten haben.
Darüber hinaus betreuen wir auch in fast allen anderen medizinischen Bereichen
Patienten, die durch einen Aufklärungs- oder Behandlungsfehler geschädigt worden sind.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Unterstützung der Sozialversicherungsträger
bei der Durchsetzung ihrer Regressforderungen wegen schadensbedingter Heilbehandlungs-, Hilfsmittel- und Pflegekosten.
Unsere Sozietät wurde im Februar 2023 von der WirtschaftsWoche erneut als TOP Kanzlei im Rechtsgebiet „Medizinrecht” ausgezeichnet. Außerdem werden Frau Dr. Esther Hassert als TOP Anwältin und Herr Andreas Selbitz als TOP Anwalt im Rechtsgebiet „Medizinrecht” empfohlen. Das Handelsblatt Research Institute befragte 670 Medizinrechtler aus 186 Kanzleien nach den renommiertesten Kollegen in ihrem Rechtsgebiet. Im Anschluss prüfte und analysierte eine Expertenjury die aufgestellten Juristen und filterte 29 führende Kanzleien und 36 Anwälte für die Patientenseite heraus.
Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung wissen wir darum, dass nicht nur rechtliche Aspekte in die Beurteilung der Erfolgsaussichten von Haftungsfällen einfließen dürfen, sondern auch und gerade medizinisches Fachwissen und die Kenntnis der "Branche" (Gerichte, Gutachter, Haftpflichtversicherer etc.).
Wir haben den Anspruch, dass Sie den Umgang mit uns immer als freundlich, vertrauensvoll und unkompliziert empfinden.