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Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Hassert und Fachanwalt für Medizinrecht Selbitz

Die Kanzlei

Wir betreuen in unserer im Jahr 2007 gegründeten Sozietät ausschließlich Arzthaftungsfälle auf Patientenseite.

Dabei liegt der Schwerpunkt unserer bundesweiten Tätigkeit auf dem Gebiet der Perinatalmedizin (Gynäkologie / Geburtshilfe / Neonatologie), d.h. wir vertreten vor allem

  • geburtsgeschädigte Kinder, die eine frühkindliche Hirnschädigung nach Sauerstoffmangel oder eine Plexusparese nach Schulterdystokie erlitten haben.

Darüber hinaus betreuen wir auch in fast allen anderen medizinischen Bereichen

  • Patienten, die durch einen Aufklärungs- oder Behandlungsfehler geschädigt worden sind.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Unterstützung der Sozialversicherungsträger

  • bei der Durchsetzung ihrer Regressforderungen wegen schadensbedingter Heilbehandlungs-, Hilfsmittel- und Pflegekosten.

Im Februar 2024 wurde unsere Kanzlei zum wiederholten Mal als TOP Kanzlei im Rechtsgebiet Medizinrecht ausgezeichnet. Das Handelsblatt Research Institute befragte hierzu im Auftrag der WirtschaftsWoche 730 Medizinrechtler aus 196 Kanzleien und eine Expertenjury filterte aufgrund der Empfehlungen 24 Kanzleien für die Patientenseite heraus.

Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung wissen wir darum, dass nicht nur rechtliche Aspekte in die Beurteilung der Erfolgsaussichten von Haftungsfällen einfließen dürfen, sondern auch und gerade medizinisches Fachwissen und die Kenntnis der "Branche" (Gerichte, Gutachter, Haftpflichtversicherer etc.).

Wir haben den Anspruch, dass Sie den Umgang mit uns immer als freundlich, vertrauensvoll und unkompliziert empfinden.